Trägerzulassung
01Die Organisation und ihre Prozesse
Die Trägerzulassung betrachtet, ob ein Anbieter die organisatorischen und fachlichen Voraussetzungen für Leistungen der Arbeitsförderung erfüllt. Dazu gehören unter anderem verlässliche Abläufe, qualifiziertes Personal und ein System zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität.
Die Zulassung bezieht sich auf definierte Fachbereiche. Sie ist daher eine wichtige Grundlage, aber noch keine Aussage darüber, ob jeder einzelne Kurs als Maßnahme zugelassen ist.
- Name des zugelassenen Rechtsträgers prüfen
- Gültigkeit und relevanten Fachbereich beachten
- Trägeraussage nicht mit Kurszulassung gleichsetzen