Förderung nach §87a SGB III
Das Weiterbildungsgeld ist ein finanzieller Zuschlag während einer abschlussorientierten, von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter geförderten Weiterbildung. Du erhältst 150 € pro Monat zusätzlich zum Lebensunterhalt sowie Prämien für bestandene Prüfungen.
Wichtig: Weiterbildungsgeld ist kein eigener Förderweg für einen Kurs, sondern ein Zusatz-Bonus während einer bereits geförderten, abschlussorientierten Weiterbildung. Ob es im Einzelfall ausgelöst wird, hängt von Bewilligung und Maßnahmenart ab und ist mit dem Träger und der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zu prüfen.

Das Weiterbildungsgeld wurde mit dem Bürgergeld-Gesetz 2023 in §87a SGB III eingeführt. Es soll längere, abschlussorientierte Weiterbildungen finanziell attraktiver machen.
Wer eine nach §81 SGB III geförderte, abschlussorientierte Weiterbildung absolviert, erhält 150 € pro Monat zusätzlich zum Lebensunterhalt. Gemeint sind insbesondere Umschulungen, Teilqualifizierungen und die Vorbereitung auf eine Externenprüfung. Das Weiterbildungsgeld ergänzt die eigentliche FbW-Förderung über den Bildungsgutschein, ersetzt sie aber nicht.
Zusätzlich gibt es zwei Weiterbildungsprämien: 1.000 € für eine bestandene Zwischenprüfung und 1.500 € für den erfolgreichen Abschluss. Diese Prämien belohnen das Durchhalten und den erfolgreichen Lernweg über eine längere, mehrteilige Weiterbildung.
Entscheidend ist der abschlussorientierte Charakter der Maßnahme. Ein reiner Zertifikatskurs ohne anerkannten Abschluss oder Teilqualifikation löst das Weiterbildungsgeld nicht aus. Ob deine konkrete Weiterbildung die Voraussetzungen erfüllt, prüfst du im Einzelfall mit dem Träger und deiner zuständigen Stelle.
Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie sind unterschiedliche Leistungen mit demselben Ziel: eine längere, abschlussorientierte Weiterbildung finanziell zu unterstützen.
| Vergleichspunkt | Weiterbildungsgeld | Weiterbildungsprämie | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Was es ist | monatlicher Zuschlag während der laufenden Weiterbildung | einmalige Bonuszahlung bei bestandener Zwischen- oder Abschlussprüfung | abschlussorientierte, nach §81 SGB III geförderte Maßnahme |
| Höhe | 150 € pro Monat zusätzlich zum Lebensunterhalt | 1.000 € (Zwischenprüfung) und 1.500 € (Abschluss) | nur in Verbindung mit bewilligtem Bildungsgutschein |
| Auszahlung / Anlass | laufend für jeden Monat der Teilnahme | jeweils nach bestandener Prüfung als Einmalbetrag | Rechtsgrundlage §87a SGB III, eingeführt mit dem Bürgergeld-Gesetz 2023 |
| Wer hat Anspruch | Bezieher von ALG I oder Bürgergeld in geförderter Weiterbildung | Teilnehmende, die die jeweilige Prüfung erfolgreich ablegen | Umschulung, Teilqualifizierung oder Vorbereitung auf Externenprüfung |
| Kombinierbar mit | FbW-Förderung über den Bildungsgutschein | dem laufenden Weiterbildungsgeld | abschlussorientierter Maßnahme, nicht mit reinem Zertifikatskurs |
Die genannten Beträge und Voraussetzungen geben den gesetzlichen Rahmen nach §87a SGB III wieder. Ob das Weiterbildungsgeld im konkreten Fall greift, hängt von der Bewilligung und der Maßnahmenart ab und ist im Einzelfall mit dem Träger sowie der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zu prüfen.
Rechtsgrundlage
01Das Weiterbildungsgeld wurde 2023 mit dem Bürgergeld-Gesetz neu in §87a SGB III aufgenommen. Ziel des Gesetzgebers war es, abschlussorientierte Weiterbildungen gegenüber kürzeren Anpassungsqualifizierungen attraktiver zu machen.
Die Leistung richtet sich an Menschen im Bezug von ALG I oder Bürgergeld, die eine längere, mehrteilige Weiterbildung mit einem anerkannten Ziel absolvieren. Der finanzielle Zuschlag soll Einkommensnachteile während der Lernphase abfedern.
Zielgruppe
02Anspruch haben Bezieher von ALG I sowie von Bürgergeld bzw. Grundsicherung, die an einer nach §81 SGB III geförderten, abschlussorientierten Weiterbildung teilnehmen. Dazu zählen Umschulungen, Teilqualifizierungen und die Vorbereitung auf eine Externenprüfung.
Voraussetzung ist immer, dass die Maßnahme über einen Bildungsgutschein gefördert wird und auf einen anerkannten Abschluss oder eine Teilqualifikation ausgerichtet ist. Die Bewilligung erfolgt durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter nach individueller Prüfung.
Reine Zertifikatskurse ohne anerkannten Abschluss oder Teilqualifikation lösen das Weiterbildungsgeld nicht aus. Es greift nur bei abschlussorientierten Maßnahmen.
Leistungen
03Während der laufenden Weiterbildung erhältst du 150 € pro Monat zusätzlich zu deinem Lebensunterhalt. Dieser Betrag wird unabhängig vom Lernerfolg gezahlt, solange du an der geförderten Maßnahme teilnimmst.
Hinzu kommen die Weiterbildungsprämien: 1.000 € werden für eine bestandene Zwischenprüfung ausgezahlt, weitere 1.500 € für den erfolgreichen Abschluss. So wird das Durchhalten über eine längere, mehrteilige Weiterbildung gezielt belohnt.
Einordnung
04Das Weiterbildungsgeld ist kein eigener Förderweg, mit dem du einen Kurs finanzierst. Die eigentliche Kostenübernahme läuft weiterhin über die FbW-Förderung mit dem Bildungsgutschein. Das Weiterbildungsgeld kommt nur ergänzend obendrauf.
Talentivo ist ein AZAV-zugelassener Träger und bietet Kurse als AZAV-Maßnahmen an. Ob eine konkrete Maßnahme die abschlussorientierten Voraussetzungen für das Weiterbildungsgeld erfüllt, ist immer im Einzelfall mit Talentivo und der zuständigen Stelle zu prüfen.
Erst kommt die Förderung der Weiterbildung über den Bildungsgutschein, dann das Weiterbildungsgeld als Zuschlag. Beides greift nur bei abschlussorientierten Maßnahmen.
Mit diesen Schritten findest du heraus, ob das Weiterbildungsgeld in deinem Fall greifen kann. Die finale Entscheidung trifft deine zuständige Stelle.
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*) Hinweis: Die gezeigten Videos sind KI-generiert. Die Inhalte orientieren sich an Erfahrungen aus 18+ Teilnehmer:innen. Aus Datenschutzgründen verwenden wir keine echten Bilder und keine echten Namen.
Die wichtigsten Antworten zu Auswahl, Ablauf, Förderung und Abschluss.
Das Weiterbildungsgeld ist ein Zuschlag von 150 € pro Monat während einer abschlussorientierten, nach §81 SGB III geförderten Weiterbildung. Hinzu kommen Prämien von 1.000 € für eine bestandene Zwischenprüfung und 1.500 € für den Abschluss. Rechtsgrundlage ist §87a SGB III.
Es beträgt 150 € pro Monat zusätzlich zum Lebensunterhalt während der laufenden Maßnahme. Dazu kommen zwei Weiterbildungsprämien: 1.000 € für die bestandene Zwischenprüfung und 1.500 € für den erfolgreichen Abschluss.
Anspruch haben Bezieher von ALG I oder Bürgergeld, die an einer abschlussorientierten, über den Bildungsgutschein geförderten Weiterbildung teilnehmen, etwa einer Umschulung, Teilqualifizierung oder Vorbereitung auf eine Externenprüfung. Die Entscheidung trifft die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall.
Nein. Das Weiterbildungsgeld ist kein eigener Kurs-Förderweg, sondern ein Zusatz-Bonus während einer abschlussorientierten Weiterbildung. Ein reiner Zertifikatskurs ohne anerkannten Abschluss oder Teilqualifikation löst es nicht aus.
Das Weiterbildungsgeld ist die laufende Zahlung von 150 € pro Monat während der Maßnahme. Die Weiterbildungsprämie ist die einmalige Bonuszahlung von 1.000 € bzw. 1.500 € nach bestandener Zwischen- oder Abschlussprüfung. Beide gehören zur selben Förderung nach §87a SGB III.
Ja, genau das ist vorgesehen. Das Weiterbildungsgeld ergänzt die eigentliche FbW-Förderung über den Bildungsgutschein und ersetzt sie nicht. Ob es im konkreten Fall greift, ist im Einzelfall mit dem Träger und der zuständigen Stelle zu prüfen.
Erst die abschlussorientierte Weiterbildung über den Bildungsgutschein, dann der Zuschlag von 150 € im Monat plus Prämien. Wir prüfen mit dir, ob das im Einzelfall passt.