Rechtsgrundlage
01§87a SGB III und das Bürgergeld-Gesetz
Das Weiterbildungsgeld wurde 2023 mit dem Bürgergeld-Gesetz neu in §87a SGB III aufgenommen. Ziel des Gesetzgebers war es, abschlussorientierte Weiterbildungen gegenüber kürzeren Anpassungsqualifizierungen attraktiver zu machen.
Die Leistung richtet sich an Menschen im Bezug von ALG I oder Bürgergeld, die eine längere, mehrteilige Weiterbildung mit einem anerkannten Ziel absolvieren. Der finanzielle Zuschlag soll Einkommensnachteile während der Lernphase abfedern.
- Rechtsgrundlage: §87a SGB III seit 2023
- Teil des Bürgergeld-Gesetzes
- Ziel: abschlussorientierte Weiterbildung stärken
