Gehalt & Finanzen

Was bleibt vom Brutto wirklich übrig?

Trag dein Bruttogehalt ein und sieh sofort, was am Monatsende netto auf deinem Konto landet – mit Steuerklasse, Kirchensteuer und Kindern nach deiner Situation.

Kurz gesagt: Von deinem Bruttogehalt gehen zuerst die Sozialabgaben ab (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung), danach die Lohnsteuer und – je nach Fall – Soli und Kirchensteuer. Bei 3.800 € brutto im Monat, Steuerklasse I und ohne Kirchensteuer bleiben so rund 2.530 € netto übrig, etwa 67 %. Bei höheren Gehältern sinkt dieser Anteil, weil die Lohnsteuer progressiv steigt.

Deine Angaben

Steuerklasse
Kirchensteuer
Kinder (steuerlich)
Kinderlose ab 23 zahlen einen Pflegeversicherungs-Zuschlag.
Dein Netto
2.529 €
netto im Monat
30.345 €
Netto/Jahr
796 €
Sozialabgaben/Monat
475 €
Steuern/Monat
33 %
Abgabenquote

Modellrechnung 2026 · ersetzt keine Gehaltsabrechnung oder Steuerberatung.

So funktioniert's

Wie funktioniert die Berechnung?

Der Rechner bildet in drei Schritten nach, was dein Arbeitgeber bei der Gehaltsabrechnung tut.

1

Bruttogehalt eingeben

Stell den Regler auf dein monatliches Bruttogehalt zwischen 1.500 € und 12.000 € ein.

2

Steuerklasse, Kirchensteuer und Kinder auswählen

Wähle deine Steuerklasse (I, III oder IV), ob du Kirchensteuer zahlst und ob bei dir steuerlich Kinder berücksichtigt werden.

3

Nettogehalt und Abgaben ablesen

Der Rechner zeigt dir sofort dein monatliches und jährliches Nettogehalt sowie die Aufteilung in Sozialabgaben und Steuern.

Sozialabgaben

Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %), Krankenversicherung (rund 8,55 % inkl. Zusatzbeitrag) und Pflegeversicherung (1,8 % mit Kindern, 2,4 % ohne Kinder ab 23) gehen zuerst vom Brutto ab – bis zu jährlichen Beitragsbemessungsgrenzen.

Lohnsteuer

Auf das verbleibende zu versteuernde Einkommen wird die progressive Lohnsteuer nach dem Grundtarif berechnet: Bis zum Grundfreibetrag von 12.096 € fällt keine Steuer an, danach steigt der Satz mit dem Einkommen.

Soli & Kirchensteuer

Der Solidaritätszuschlag greift erst ab einer bestimmten Lohnsteuerhöhe und betrifft dadurch nur höhere Einkommen. Kirchensteuer fällt nur bei Kirchenmitgliedschaft an und liegt bei 9 % der Lohnsteuer.

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FAQ

Häufige Fragen

Bei 3.800 € Bruttogehalt im Monat, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und mit steuerlicher Berücksichtigung von Kindern bleiben laut Modellrechnung rund 2.530 € netto übrig – das sind etwa 67 %. Trag dein eigenes Gehalt oben in den Rechner ein, um deinen genauen Wert mit deiner Steuerklasse zu sehen.

Steuerklasse I gilt für Ledige. Steuerklasse III berücksichtigt das Ehegattensplitting: Die Lohnsteuer wird auf Basis des halbierten zu versteuernden Einkommens berechnet und dann verdoppelt, wodurch sie meist niedriger ausfällt als in Steuerklasse I. Sie passt zu Alleinverdiener-Paaren. Steuerklasse IV eignet sich für verheiratete Doppelverdiener mit ähnlichem Einkommen.

Zuerst die Sozialabgaben: Rentenversicherung (9,3 % Arbeitnehmeranteil), Arbeitslosenversicherung (1,3 %), Krankenversicherung (rund 8,55 % inklusive Zusatzbeitrag) und Pflegeversicherung (1,8 % mit Kindern, 2,4 % ohne Kinder ab 23 Jahren). Danach folgen Lohnsteuer, ab einer bestimmten Höhe der Solidaritätszuschlag und bei Kirchenmitgliedschaft 9 % Kirchensteuer auf die Lohnsteuer.

Die Lohnsteuer in Deutschland ist progressiv: Je höher das zu versteuernde Einkommen, desto höher der Steuersatz auf die zusätzlichen Euro. Die Sozialabgaben sind dagegen bis zu Beitragsbemessungsgrenzen gedeckelt. Dadurch geht bei hohen Gehältern ein größerer Anteil als Steuer ab, während der Anteil der Sozialabgaben am Brutto sinkt.

Ja. Kinderlose Beschäftigte ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag zur Pflegeversicherung: 2,4 % statt 1,8 % des Bruttogehalts im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze. Im Rechner kannst du das über den Schalter „Kinder (steuerlich)“ abbilden.

Ja, der Rechner orientiert sich an den Werten für 2026, etwa am Grundfreibetrag von 12.096 € und den aktuellen Beitragssätzen zur Sozialversicherung. Es handelt sich um eine vereinfachte Modellrechnung ohne Gewähr, die keine individuelle Steuerberatung oder Gehaltsabrechnung ersetzt.