Trag dein Bruttogehalt ein und sieh sofort, was am Monatsende netto auf deinem Konto landet – mit Steuerklasse, Bundesland, Krankenkassen-Zusatzbeitrag, Kirchensteuer und Kindern nach deiner Situation.
Kurz gesagt: Von deinem Bruttogehalt gehen zuerst die Sozialabgaben ab (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung), danach die Lohnsteuer und – je nach Fall – Soli und Kirchensteuer. Bei 3.800 € brutto im Monat, Steuerklasse I und ohne Kirchensteuer bleiben so rund 2.530 € netto übrig, etwa 67 %. Bei höheren Gehältern sinkt dieser Anteil, weil die Lohnsteuer progressiv steigt.
Modellrechnung 2026 · ersetzt keine Gehaltsabrechnung oder Steuerberatung.
Der Rechner bildet in vier Schritten nach, was dein Arbeitgeber bei der Gehaltsabrechnung tut.
Trag dein Gehalt monatlich oder jährlich ein – der Regler passt sich automatisch an.
Wähle deine Steuerklasse (I, III oder IV), dein Bundesland, ob du Kirchensteuer zahlst und ob bei dir steuerlich Kinder berücksichtigt werden.
Der Rechner startet mit dem bundesweiten Durchschnitt für 2026 (2,9 %) – trag den Satz deiner Krankenkasse ein, wenn du ihn kennst, für ein genaueres Ergebnis.
Der Rechner zeigt dir sofort dein monatliches und jährliches Nettogehalt sowie die Aufteilung in Sozialabgaben und Steuern.
Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %), Krankenversicherung (7,3 % plus die Hälfte des individuellen Zusatzbeitrags deiner Kasse) und Pflegeversicherung (1,8–2,9 % je nach Kindern und Bundesland) gehen zuerst vom Brutto ab – bis zu jährlichen Beitragsbemessungsgrenzen.
Auf das verbleibende zu versteuernde Einkommen wird die progressive Lohnsteuer nach dem Grundtarif berechnet: Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € fällt keine Steuer an, danach steigt der Satz mit dem Einkommen.
Der Solidaritätszuschlag greift erst ab einer bestimmten Lohnsteuerhöhe und betrifft dadurch nur höhere Einkommen. Kirchensteuer fällt nur bei Kirchenmitgliedschaft an und liegt je nach Bundesland bei 8 % oder 9 % der Lohnsteuer.
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Bei 3.800 € Bruttogehalt im Monat, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und mit steuerlicher Berücksichtigung von Kindern bleiben laut Modellrechnung rund 2.530 € netto übrig – das sind etwa 67 %. Trag dein eigenes Gehalt, Bundesland und deine Steuerklasse oben in den Rechner ein, um deinen genauen Wert zu sehen.
Steuerklasse I gilt für Ledige. Steuerklasse III berücksichtigt das Ehegattensplitting: Die Lohnsteuer wird auf Basis des halbierten zu versteuernden Einkommens berechnet und dann verdoppelt, wodurch sie meist niedriger ausfällt als in Steuerklasse I. Sie passt zu Alleinverdiener-Paaren. Steuerklasse IV eignet sich für verheiratete Doppelverdiener mit ähnlichem Einkommen.
Zuerst die Sozialabgaben: Rentenversicherung (9,3 % Arbeitnehmeranteil), Arbeitslosenversicherung (1,3 %), Krankenversicherung (7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags deiner Kasse, im Schnitt 2026 zusammen rund 8,75 %) und Pflegeversicherung (1,8 % mit Kindern, 2,4 % ohne Kinder ab 23 Jahren – in Sachsen 2,3 % bzw. 2,9 %). Danach folgen Lohnsteuer, ab einer bestimmten Höhe der Solidaritätszuschlag und bei Kirchenmitgliedschaft 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (übrige Bundesländer) Kirchensteuer auf die Lohnsteuer.
Zwei Gründe: Erstens liegt der Kirchensteuersatz in Bayern und Baden-Württemberg bei 8 %, in allen anderen 14 Bundesländern bei 9 % der Lohnsteuer. Zweitens gilt in Sachsen ein höherer Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung (2,3 % mit Kindern bzw. 2,9 % ohne Kinder statt 1,8 % bzw. 2,4 %) – ein historischer Ausgleich dafür, dass Sachsen als einziges Bundesland den Buß- und Bettag als Feiertag behalten hat.
Die Lohnsteuer in Deutschland ist progressiv: Je höher das zu versteuernde Einkommen, desto höher der Steuersatz auf die zusätzlichen Euro. Die Sozialabgaben sind dagegen bis zu Beitragsbemessungsgrenzen gedeckelt (2026: 101.400 € für Renten- und Arbeitslosenversicherung, 69.750 € für Kranken- und Pflegeversicherung). Dadurch geht bei hohen Gehältern ein größerer Anteil als Steuer ab, während der Anteil der Sozialabgaben am Brutto sinkt. Ab einem Jahresgehalt von 77.400 € (Versicherungspflichtgrenze 2026) kannst du dich zudem privat krankenversichern lassen – das rechnet der Rechner nicht mit ein.
Ja. Kinderlose Beschäftigte ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag zur Pflegeversicherung: 2,4 % statt 1,8 % des Bruttogehalts im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze (in Sachsen 2,9 % statt 2,3 %). Im Rechner kannst du das über den Schalter „Kinder (steuerlich)“ abbilden.
Neben dem einheitlichen Beitragssatz von 14,6 % erhebt jede gesetzliche Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag, der je zur Hälfte von dir und deinem Arbeitgeber getragen wird. Er lag 2026 im bundesweiten Durchschnitt bei 2,9 %, schwankt aber je nach Kasse. Der Rechner startet mit diesem Durchschnittswert – trag den Satz deiner eigenen Kasse ein (steht auf deiner Gehaltsabrechnung), um dein Ergebnis zu verfeinern.
Ja, der Rechner orientiert sich an den Werten für 2026: Grundfreibetrag 12.348 €, Beitragsbemessungsgrenzen 101.400 € (Renten-/Arbeitslosenversicherung) und 69.750 € (Kranken-/Pflegeversicherung) sowie der Solidaritätszuschlags-Freigrenze von 20.350 € (bzw. 40.700 € bei Steuerklasse III). Es handelt sich um eine vereinfachte Modellrechnung ohne Gewähr, die keine individuelle Steuerberatung oder Gehaltsabrechnung ersetzt.