Unvertretbares Risiko – verboten
Art. 5 · verboten seit 2. Februar 2025
Praktiken, die als so gefährlich gelten, dass sie EU-weit untersagt sind – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.
- manipulative oder unterschwellige Beeinflussung von Verhalten
- Social Scoring durch Behörden
- Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen
- ungezieltes Auslesen von Gesichtsbildern für Gesichtserkennungs-Datenbanken