Für Unternehmen · Qualifizierungschancengesetz

Wie viel Förderung bekommt dein Unternehmen?

Berechne in Sekunden, wie viel der Weiterbildung deiner Mitarbeitenden über das Qualifizierungschancengesetz gefördert wird – Lehrgangskosten plus Lohnkostenzuschuss je nach Betriebsgröße und Gehalt.

Deine Angaben

Deine geschätzte Förderung
50 %
Lehrgangskosten
möglicher Zuschuss
50 %
Lohnkostenzuschuss
des Arbeitsentgelts
210 h
Weiterbildungszeit
bezahlte Lernzeit
2.124 €
Lohnzuschuss
während der WB

Die tatsächliche Förderung setzt eine zugelassene Maßnahme und die Bewilligung durch die Agentur für Arbeit voraus.

Detaillierte Berechnung & Beratung per E-Mail:

Schätzung nach Qualifizierungschancengesetz · Angaben ohne Gewähr.

So einfach geht's

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Wir übernehmen die Beantragung beim Arbeitgeber-Service.

FAQ

Häufige Fragen von Arbeitgebern

Gefördert werden die Lehrgangskosten (Kursgebühren) sowie ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Zeit der Weiterbildung. Die Höhe richtet sich nach der Betriebsgröße.

Je nach Betriebsgröße werden 25 % bis 75 % des Arbeitsentgelts während der Weiterbildungszeit bezuschusst – mit Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung sogar mehr.

Die Förderung beantragt der Arbeitgeber beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit. Wir unterstützen dich beim gesamten Antrag.

Die Beteiligung richtet sich nach Betriebsgröße, Maßnahme und individueller Bewilligung. Bei größeren Unternehmen bleibt in der Regel ein Eigenanteil; die Agentur für Arbeit nennt die konkrete Förderhöhe im Bescheid.