Anspruch und Grundlage
01So entsteht dein Anspruch nach dem SVG
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit erwerben mit ihrer Dienstzeit einen Anspruch auf Förderung der beruflichen Bildung. Grundlage ist das Soldatenversorgungsgesetz (SVG). Der Förderumfang ist gestaffelt und wächst mit der Dauer deiner Dienstzeit.
Der Anspruch ist nicht an den letzten Diensttag gebunden. Er kann bis mehrere Jahre nach dem Dienstzeitende genutzt werden. So bleibt dir Zeit, dich zu orientieren und die passende Weiterbildung in Ruhe auszuwählen.
- Förderumfang steigt mit der Dienstzeit (Staffelung)
- Anspruch wirkt bis mehrere Jahre nach Dienstzeitende
- Konkrete Werte immer im Einzelfall mit dem BFD prüfen
