Die Förderung richtet sich nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG). Der Anspruch entsteht mit deiner Dienstzeit und steigt mit deren Dauer: Je länger du gedient hast, desto größer ist der Förderumfang. Wichtig zu wissen ist, dass der Anspruch bis mehrere Jahre nach dem Dienstzeitende wirken kann – du musst also nicht sofort am letzten Diensttag mit der Weiterbildung beginnen.
Auch Online- und E-Learning-Weiterbildungen sind grundsätzlich förderfähig. Gerade flexible, ortsunabhängige Formate passen gut zur Lebenssituation während und nach der Dienstzeit. Online-Marketing- und KI-Weiterbildungen werden vom BFD regelmäßig gefördert, weil sie auf gefragte zivile Tätigkeitsfelder vorbereiten.
Talentivo ist ein AZAV-zugelassener Träger; die Kurse sind AZAV-Maßnahmen. Ob und in welchem Umfang dein BFD eine konkrete Maßnahme fördert, ist eine Einzelfallentscheidung – das klärst du am besten direkt mit deinem zuständigen Berufsförderungsdienst und im Einzelfall mit uns.