Förderung & Weiterbildungmein NOW vs. KURSNET: So findest du 2026 die richtige geförderte Weiterbildung
KURSNET oder mein NOW – wo suchst du 2026 nach einer geförderten Weiterbildung mit Bildungsgutschein? Wir erklären den Unterschied, zeigen…

„Ich möchte eine geförderte Weiterbildung machen – aber wie genau funktioniert das eigentlich?" Diese Frage hören wir bei Talentivo täglich. Zwei Namen fallen dabei besonders häufig: der Bildungsgutschein und das Qualifizierungschancengesetz (QCG). Beide ermöglichen es, Weiterbildungskosten bei Bewilligung vollständig oder anteilig erstatten zu lassen – doch sie richten sich an völlig unterschiedliche Personengruppen und laufen über verschiedene Stellen.
Damit du weißt, was für dich infrage kommt, haben wir beide Förderwege in diesem Faktencheck gegenübergestellt – ehrlich, praxisnah und ohne Marketing-Versprechen.
Der Bildungsgutschein ist das Kerninstrument der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Jobcenter zur Förderung von Arbeitssuchenden und Menschen in Kurzarbeit. Er regelt die Übernahme von Weiterbildungskosten im Rahmen des Dritten und Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB III bzw. SGB II).
Bei Bewilligung übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter je nach Einzelfall die Lehrgangskosten, ggf. Fahrtkosten, Kosten für Kinderbetreuung und – sofern zutreffend – einen Unterhaltszuschuss. Die Entscheidung liegt vollständig beim zuständigen Sachbearbeiter und wird anhand deiner persönlichen Situation sowie des Arbeitsmarktbedarfs getroffen.
Der Antrag läuft über ein persönliches Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter. Du schilderst deine berufliche Situation, und der Berater oder die Beraterin prüft, ob eine Weiterbildung sinnvoll und förderfähig ist. Der Bildungsgutschein wird dann für eine konkrete Maßnahme ausgestellt – du suchst dir anschließend einen zugelassenen AZAV-Träger wie Talentivo, der die Maßnahme anbietet. Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du in unserem Ratgeber: Bildungsgutschein beantragen.
Wichtig: Ein AZAV-zertifizierter Träger zu sein bedeutet nicht automatisch, dass eine Maßnahme gefördert wird. Die Entscheidung trifft ausschließlich die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter – je Maßnahme und Einzelfall.
Mehr Informationen zu den genauen Voraussetzungen findest du auf unserer Seite zur Bildungsgutschein-Förderung bei Talentivo.
Das Qualifizierungschancengesetz richtet sich an Beschäftigte, also Menschen, die aktuell in einem Arbeitsverhältnis sind. Es wurde 2019 eingeführt und seither mehrfach erweitert, zuletzt durch das Qualifizierungsgeld. Ziel ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fit für den digitalen und wirtschaftlichen Wandel zu machen – bevor Arbeitslosigkeit droht.
Bei Bewilligung übernimmt die Agentur für Arbeit je nach Betriebsgröße zwischen 15 % und 100 % der Weiterbildungskosten – Kleinstbetriebe und Beschäftigte in Bereichen mit besonderem Strukturwandelbedarf profitieren von den höchsten Fördersätzen. Die verbleibenden Kosten trägt der Arbeitgeber. Ob und in welchem Umfang eine Förderung gewährt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit je Maßnahme und Einzelfall.
Beim QCG ist der Arbeitgeber der Antragsteller. Er oder sie stellt den Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit, bevor die Weiterbildung beginnt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können das Gespräch mit dem Arbeitgeber anstoßen – die Initiative ist ausdrücklich erwünscht. Unsere Seite zum Qualifizierungschancengesetz erklärt die aktuellen Fördersätze und Voraussetzungen.
| Kriterium | Bildungsgutschein | Qualifizierungschancengesetz (QCG) |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Arbeitssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, Kurzarbeiter | Beschäftigte in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen |
| Antragsteller | Die betroffene Person selbst (beim BA-Berater / Jobcenter) | Der Arbeitgeber (bei der Agentur für Arbeit) |
| Kostenübernahme | Bei Bewilligung bis zu 100 % der Lehrgangskosten (je Einzelfall) | Bei Bewilligung 15–100 % der Lehrgangskosten je nach Betriebsgröße (je Einzelfall) |
| Zuständige Stelle | Agentur für Arbeit oder Jobcenter (SGB III / SGB II) | Agentur für Arbeit (SGB III) |
| Träger-Anforderung | AZAV-zertifizierter Träger erforderlich | AZAV-zertifizierter Träger erforderlich |
| Abschluss | Anerkanntes Talentivo-Zertifikat (kein staatlicher Berufsabschluss) | Anerkanntes Talentivo-Zertifikat (kein staatlicher Berufsabschluss) |
| Typische Kursdauer | Flexibel – wenige Wochen bis mehrere Monate | Flexibel – oft berufsbegleitend geplant |
| Initiative liegt bei | Der/dem Weiterbildungssuchenden | Arbeitnehmer/-in oder Arbeitgeber (gemeinsam) |
Eine ausführlichere Gegenüberstellung mit weiteren Fallbeispielen findest du auf unserer Vergleichsseite Bildungsgutschein vs. QCG.
Die Antwort hängt vor allem von deiner aktuellen Situation ab:
Unsere Kurse – etwa der Digital-Marketing-Kurs, die Weiterbildung zur KI-Manager/in oder der SEO Basics-Kurs – sind als AZAV-zertifizierter Träger grundsätzlich für beide Förderwege geeignet. Ob eine Förderung im konkreten Einzelfall bewilligt wird, entscheidet jedoch die zuständige Behörde.
Irrtum 1: „Als AZAV-Träger wird die Weiterbildung automatisch gefördert."
Falsch. Die AZAV-Zertifizierung ist eine notwendige Voraussetzung dafür, dass eine Förderung überhaupt möglich ist. Die eigentliche Entscheidung trifft die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter – individuell und je Maßnahme.
Irrtum 2: „Bildungsgutschein und QCG schließen sich aus."
Nicht grundsätzlich. Es gibt Übergangssituationen – etwa wenn jemand aus der Beschäftigung in Kurzarbeit wechselt oder kurz vor dem Renteneintritt steht. Im Zweifel klärt das die Beratung.
Irrtum 3: „Das Zertifikat von Talentivo ist staatlich anerkannt wie ein IHK-Abschluss."
Nein. Das anerkannte Talentivo-Zertifikat bescheinigt die erworbenen Kompetenzen und ist in der Praxis bei Arbeitgebern anerkannt – es handelt sich jedoch nicht um einen staatlich regulierten Berufsabschluss.
Irrtum 4: „Der Antrag klappt nur, wenn man sofort weiß, welchen Kurs man machen will."
Nicht zwingend. Du kannst zunächst in ein offenes Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit gehen und gemeinsam mit dem Berater herausarbeiten, welche Weiterbildungsrichtung sinnvoll ist.
In der Regel nicht – der Bildungsgutschein richtet sich an Personen, die der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, also grundsätzlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren oder sein möchten. Selbstständige können jedoch unter bestimmten Umständen über andere Programme gefördert werden. Sprich dazu direkt mit deiner Agentur für Arbeit.
Das variiert je nach Auslastung der Behörde und Vollständigkeit deiner Unterlagen – realistisch sind ein bis vier Wochen vom Erstgespräch bis zur Ausstellung. Plane die Weiterbildung also nicht zu kurzfristig.
Ja. Beim Qualifizierungschancengesetz ist der Arbeitgeber der Antragsteller und trägt einen Teil der Kosten. Ohne seine Zustimmung und Beteiligung ist dieser Förderweg nicht nutzbar. Viele Arbeitgeber sind jedoch offen dafür, wenn der Nutzen klar kommuniziert wird.
Wir können dir eine erste Orientierung geben und erklären, welche Förderwege grundsätzlich infrage kommen. Die verbindliche Entscheidung trifft jedoch immer die zuständige Behörde. Nutze gerne unseren Förder-Rechner als Einstieg oder vereinbare ein persönliches Gespräch.
Ob Bildungsgutschein oder Qualifizierungschancengesetz – beide Wege können dir helfen, dich kostenlos oder kostengünstig weiterzubilden und fit für die Arbeitswelt von morgen zu werden. Entscheidend ist, dass du den richtigen Weg für deine persönliche Situation kennst.
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Unsere Weiterbildungen in KI, Marketing und SEO sind über Bildungsgutschein oder Qualifizierungschancengesetz zu 100 % förderbar. In einem kostenlosen Gespräch klären wir deinen Anspruch.
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