Dein Partner für Weiterbildung und Qualifizierung. Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) eröffnet dir neue Möglichkeiten, dich beruflich weiterzuentwickeln und zukunftsfähig zu bleiben – mitten im Job und staatlich gefördert.
Wer wird gefördert, wie hoch ist die Förderung und wie läuft der Antrag? Das Wichtigste kompakt im Video erklärt.
Das Qualifizierungschancengesetz ist eine Initiative der Bundesregierung, die darauf abzielt, Arbeitnehmer in Zeiten des technologischen Wandels zu fördern und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu sichern. Unabhängig von Alter, Qualifikation und Betriebsgröße ermöglicht das QCG den Zugang zu zukunftsorientierten Weiterbildungen.
Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss – oder mit einem Abschluss, der seit mehr als vier Jahren in einer anderen Tätigkeit ausgeübt wurde – können neue Berufsabschlüsse oder Teilqualifikationen erwerben. Arbeitnehmer mit Berufsabschluss bilden sich extern bei einem zugelassenen Bildungsträger weiter. In beiden Fällen beteiligt sich die Agentur für Arbeit an den Weiterbildungskosten.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Zahl der Vollzeitäquivalente im Unternehmen – für Schulungs- und Lohnkosten.
Unter 50
Vollzeitäquivalente Mitarbeiter
50 – 500
Vollzeitäquivalente Mitarbeiter
Über 500
Vollzeitäquivalente Mitarbeiter
Gut zu wissen: Während der gesamten Weiterbildung bekommst du dein Gehalt ganz normal von deinem Arbeitgeber weiter – das QCG ändert nichts an deinem laufenden Gehalt. Bei Unternehmen mit unter 50 Mitarbeitenden übernimmt die Agentur für Arbeit zusätzlich bis zu 75 % der Lohnkosten: ein starkes Argument, um deinen Arbeitgeber von der Weiterbildung zu überzeugen.
Das Qualifizierungsgeld gibt Beschäftigten die Möglichkeit, sich weiterzubilden, ohne auf Einkommen verzichten zu müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen erhältst du während deiner Weiterbildung einen Anteil der pauschalierten Nettoentgeltdifferenz.
der pauschalierten Nettoentgeltdifferenz
unter anderem mit Kind; Voraussetzungen werden geprüft
Geförderte Weiterbildung stärkt nicht nur einzelne Mitarbeiter, sondern das gesamte Unternehmen.
Neue digitale Kompetenzen können Teams helfen, Prozesse strukturierter und effizienter zu gestalten.
Anwendbares Know-how im Team reduziert Abhängigkeiten und schafft neue Handlungsmöglichkeiten.
Eigenes Wissen im Haus ist langfristig wertvoller und günstiger als externe Agenturen.
Weiterbildungsmöglichkeiten machen dich als Arbeitgeber attraktiver und binden Talente.
Angaben ohne Gewähr. Für konkrete Förderinformationen wende dich direkt an die Agentur für Arbeit.
Vom Beratungsgespräch bis zum Start begleiten wir dich – und deinen Arbeitgeber – durch den gesamten Prozess.
Bist du bereit für den nächsten Karriereschritt? Melde dich bei Talentivo. Gemeinsam prüfen wir deine Voraussetzungen, beantragen die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz und unterstützen beim Ausfüllen der Unterlagen.
Dein Arbeitgeber nimmt Kontakt zum Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit auf. Wir unterstützen euch bei Kursdaten und Unterlagen; die Förderstelle prüft den Antrag individuell.
Sobald die Förderung bewilligt ist, kümmern wir uns um die Teilnahme und sorgen dafür, dass die richtigen Kurse belegt werden. Jetzt geht's los – Talentivo bringt dich erfolgreich ins Online-Marketing!
Antworten zu Anspruch, Förderquoten, Antragstellung und Qualifizierungsgeld.
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist eine Initiative der Bundesregierung, die Arbeitnehmer in Zeiten des technologischen Wandels fördert und ihre Beschäftigungsfähigkeit sichert. Unabhängig von Alter, Qualifikation und Betriebsgröße ermöglicht das QCG den Zugang zu Weiterbildungen, die auf die zukünftigen Anforderungen des Arbeitsmarktes ausgerichtet sind.
Für Beschäftigte und Unternehmen. Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss – oder mit einem Abschluss, der seit mehr als vier Jahren in einer anderen Tätigkeit ausgeübt wurde – können neue Berufsabschlüsse oder Teilqualifikationen erwerben. Arbeitnehmer mit Berufsabschluss können sich extern bei einem zugelassenen Bildungsträger weiterbilden. In beiden Fällen beteiligt sich die Agentur für Arbeit an den Kosten.
Beim Qualifizierungschancengesetz läuft die Förderung über den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit berät und prüft den Antrag. Talentivo unterstützt bei den benötigten Kurs- und Maßnahmendaten.
Die Förderquote richtet sich nach der Betriebsgröße in Vollzeitäquivalenten: Unternehmen unter 50 Mitarbeitern erhalten 100 % der Schulungskosten und 75 % der Lohnkosten erstattet, bei 50–500 Mitarbeitern sind es jeweils 50 %, bei über 500 Mitarbeitern jeweils 25 %. Liegt eine Betriebsvereinbarung über berufliche Weiterbildung oder ein Tarifvertrag vor, erhöht sich die Lohnkostenerstattung um zusätzliche 5 % (gedeckelt bei 100 %).
Das Qualifizierungsgeld kann unter bestimmten Voraussetzungen 60 % beziehungsweise 67 % der pauschalierten Nettoentgeltdifferenz ausgleichen. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, prüft die Agentur für Arbeit.
Die Betriebsgröße wird in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) berechnet. Teilzeitmitarbeiter zählen anteilig: mehr als 30 Std./Woche × 1,0, 20–30 Std./Woche × 0,75, 10–20 Std./Woche × 0,5 und unter 10 Std./Woche × 0,25.
Ja. Du bleibst während der gesamten Weiterbildung ganz normal bei deinem Arbeitgeber angestellt und bekommst dein Gehalt unverändert weiter. Das QCG kommt zusätzlich dazu: Die Agentur für Arbeit erstattet deinem Arbeitgeber – je nach Betriebsgröße – bis zu 75 % der Lohnkosten für die Zeit deiner Weiterbildung. Das ist oft das entscheidende Argument, um den Arbeitgeber von der Freistellung zu überzeugen.
Geschichten aus unseren Kursen – mitten aus dem Berufsalltag.
*) Hinweis: Die gezeigten Videos sind KI-generiert. Die Inhalte orientieren sich an Erfahrungen aus 18+ Teilnehmer:innen. Aus Datenschutzgründen verwenden wir keine echten Bilder und keine echten Namen.
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